Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Rund um Mönchengladbach/ Viersen/ Korschenbroich bin ich für Sie da!!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und ich besuche Sie gerne zu Hause, wo wir uns persönlich kennenlernen können.
Denn Pflege ist Vertrauensache!!

Telefon: 02161 62 06 322


Verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 - ich helfe Ihnen dabei

Erhalten Sie Pflegegeld und haben einen Pflegegrad?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeld erhalten, ist es erforderlich, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aber keine Sorge – diese Beratung ist für Sie völlig kostenlos und dient dazu die Pflegequalität zu steigern und Ihnen die Pflege zu vereinfachen. 

Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegeplanung und informieren Sie
über mögliche Anpassungen,die Ihre Pflege erleichtern können.

Ich helfe Ihnen dabei, alle wichtigen Themen rund um Pflegegrad, Pflegegeld und die Leistungen der Pflegekasse zu verstehen und zu nutzen.
Zudem unterstütze ich Sie bei der Beantragung sämtlicher Leistungen und Anträge.

Beratung

Beratung gemäß § 37.3 SGB XI

Die Beratung ist für Sie komplett kostenlos und wird bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Um weiterhin einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, sind diese Termine allerdings verpflichtend und werden 2-4 mal im Jahr (je nach Pflegegrad) durchgeführt.

Hilfestellung

Bei einem Besuch in Ihrer häuslichen Umgebung, kann ich mir einen ersten Eindruck zu Ihrer Pflegesituation verschaffen.
Je nach Pflegegrad zeige ich Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen und  gemeinsam erarbeiten wir eine passende Versorgung nach Ihren Wünschen.

Vermittlung

Sie suchen noch den passenden 
Pflegedienst für zu Hause?  

Durch langjährige Erfahrung im Bereich der Pflege habe ich ein breites Netzwerk aufbauen können, um Ihnen den richtigen Pflegedienst bzw. Hauswirtschaftsdienst zu vermitteln, damit Sie sich auch zu Hause weiterhin gut aufgehoben fühlen.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI bietet Ihnen wertvolle Unterstützung, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten und ist für Sie komplett kostenlos. Die regelmäßige Beratung ist für Sie verpflichtend und richtet sich an alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, sowie an ihre Angehörigen. Sie dient dazu, Sie umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung, Entlastungsangebote und Hilfsmaßnahmen zu informieren.

Fachliche Unterstützung: ich berate Sie über alle verfügbaren Pflegeleistungen und helfe Ihnen, die passende Unterstützung für Ihre Situation zu finden.

Optimale Pflegeplanung: Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegeplanung und informieren Sie über mögliche Anpassungen, die Ihre Pflege erleichtern können.

Ziel der Pflegeberatung ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen zu helfen, die Pflege bestmöglich zu organisieren, und Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. So können Sie die Pflegequalität steigern und erhalten wertvolle Tipps zur Entlastung der pflegenden Personen.

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Ablauf und Themen der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt, um Sie persönlich kennenzulernen und um einen ersten Eindruck über die Pflegesituation zu bekommen.
Ich Informiere Sie über Pflegeleistungen und welche Ansprüche Sie je nach Pflegegrad haben.


Themen

Welche Pflegehilfsmittel sind nötig?

Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen zu?

Wie kann die Pflegeperson entlastet werden?

Wie kann die Pflegesituation verbessert werden?

Ablauf

Der Beratungseinsatz findet in der häuslichen Umgebung statt.

Ich überprüfe die Pflegesituation und die Betreuung durch pflegende Angehörige und wir besprechen die Themen

Er kann Maßnahmen veranlassen, um die Pflegesituation zu verbessern.

Häufigkeit

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich

Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich

Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes: kann freiwillig halbjährlich in Anspruch genommen werden